Читать книгу Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde - Michael Kleine-Cosack - Страница 216
aa) Selbstbetroffenheit
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Bei Gesetzen erfordert die Selbstbetroffenheit, dass der Beschwerdeführer dem Grundsatz nach Normadressat ist.[119] Dies ist der Fall, wenn der normierte Tatbestand durch die Person des Beschwerdeführers erfüllt wird und daraus Rechte oder Pflichten für ihn entstehen; es reichen nicht bloße Reflexwirkungen bzw. nur faktische Beeinträchtigungen.[120] Es ist durch Auslegung der Personenkreis zu ermitteln, der Adressat der Regelung ist[121] bzw. der dadurch nachteilig betroffen wird; das kann auch der Fall sein bei einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn gerügt wird von einem Nichtadressaten, nicht in den Kreis der begünstigten einer Norm aufgenommen worden zu sein.[122] Ein Nichtadressat kann jedenfalls selbst betroffen sein, wenn eine hinreichend enge rechtliche Beziehung zwischen seiner Grundrechtsposition und dem angegriffenen Gesetz besteht. Die Voraussetzung der eigenen und gegenwärtigen Betroffenheit ist grundsätzlich erfüllt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Vorschriften beruhenden Maßnahmen in seinen Grundrechten berührt wird.[123]
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Beispiel
Dies war bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz der Fall, weil die Beschwerdeführer glaubhaft dargelegt hatten, dass sie aus privaten und beruflichen Gründen häufig zivile Luftfahrzeuge benutzen.[124] Wähler werden durch ein Gesetz selbst betroffen, das sie in ihren Wahlchancen benachteiligt.[125] Die Selbstbetroffenheit von Zahntechniker-Meistern wurde bejaht bei einer Herabsetzung der Vergütung für zahntechnische Leistungen, auch wenn sie nicht Vertragspartner der Vergütungsvereinbarung waren.[126] Das Ladenschlussgesetz betrifft auch den Verbraucher.[127] Wirtschaftlich Tätige sind selbst betroffen, wenn ein Steuergesetz Konkurrenten begünstigt.[128]
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Die Grundrechtsposition des Beschwerdeführers muss unmittelbar zu seinem Nachteil verändert werden. Dies wurde vom BVerfG[129] bejaht im Hinblick auf die Evangelische Landeskirche bzgl. der an Ladeninhaber gerichteten Sonntags-Öffnungsregelungen. Auch betraf die an die Dienstanbieter gerichtete gesetzliche Pflicht zur Speicherung von Telekommunikationsdaten die Nutzer selbst, weil die Diensteanbieter rechtlich unbedingt zur Speicherung der Daten der Nutzer verpflichtet waren.[130]
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Richtet sich eine Norm an eine bestimmte Berufsgruppe, dann muss der Beschwerdeführer ausreichende Angaben dazu machen, ob er nach Ausbildung und nach Art und Umfang seiner konkreten beruflichen Betätigung zu dieser Gruppe gehört.[131]