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3.Objekte der Rechtsordnung: Sachen und Rechte

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Gegenstände des rechtsgeschäftlichen Handelns von Rechtssubjekten sind einerseits körperliche Sachen, die verkauft und übereignet werden, andererseits unkörperliche Rechte wie Forderungen, Eigentumsrechte oder Kündigungsrechte.

Privat- und Prozessrecht

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