Читать книгу Privat- und Prozessrecht - Peter Förschler - Страница 52
3.1.3.2 Einfache Bestandteile
ОглавлениеEinfache Bestandteile sind solche, die ohne Schaden oder Zerstörung des Teils oder der ganzen Sache wieder voneinander getrennt werden können (Umkehrschluss aus § 93 BGB).
Mine eines Kugelschreibers, Schonbezüge im Pkw, Armband einer Uhr, Glühbirne in der Lampe, Bereitschaftstasche beim Fotoapparat, Film in der Kamera, Tintenpatrone des Druckers.
Eigentumszuordnung: Hier entstehen keine rechtlichen Probleme, die einzelnen (einfachen) Bestandteile der Sache können verschiedenen Personen gehören.
Im Fall der Reifenpanne wird das zur Verfügung gestellte Ersatzrad zum einfachen Bestandteil des Pkws; es kann ohne Zerstörung der Hauptsache wieder abmontiert werden. Es leuchtet ein, dass sich auch an den Eigentumsverhältnissen am Pkw und am Ersatzrad durch die vorübergehende Verwendung des fremden Rades nichts ändern wird. Der freundliche Verkehrsteilnehmer kann selbstverständlich nach Gebrauch die Rückgabe seines Rades verlangen (vgl. § 985 BGB).