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I.Regelungsgrundsatz
Оглавление1§ 17 regelt die Besonderheiten der Entstehung des Bergwerkseigentums als grundstücksgleiches, eintragungs- und beleihungsfähiges Gewinnungsrecht. In ihrem Regelungsgehalt entspricht die Vorschrift dem früheren Landesrecht (Vgl. etwa §§ 31 ff. ABG NRW). Anders jedoch als dieses sagt § 17 zu dem eigentlichen Verfahren der Verleihung nichts aus. Er legt vielmehr das Schwergewicht der Regelung auf den Entstehungsvorgang für das Bergwerkseigentum (Abs. 1), auf den notwendigen Inhalt des Entstehungsdokuments „Berechtsamsurkunde“ (Abs. 2) und auf den Eintragungsvorgang im Berggrundbuch (Abs. 3).
2Vier Regelungsaspekte sind dabei zu unterscheiden:
– Die Entscheidung über die Verleihung des Bergwerkseigentums;
– der Entstehungsgrund und der Entstehungszeitpunkt des Bergwerkseigentums;
– die inhaltlichen Anforderungen an die Verleihungsurkunde;
– die formellen Anforderungen an die Entstehung.