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3.6 Tätigkeit als zeichnungsberechtigter Vertreter eines WP oder einer Personengesellschaft

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Einen WP als zeichnungsberechtigten Vertreter eines anderen WP findet man nur in Ausnahmefällen, so z. B. bei Abwesenheit des WP im Urlaub oder im Krankheitsfall. Der Vertreter eines WP ist kein Angestellter, sondern ein Berufskollege, der mit der Vertretung in der Praxis beauftragt wird. Bei gesetzlichen Abschlussprüfungen gibt es keine Vertretungsmöglichkeit, da der Prüfungsauftrag dem WP höchstpersönlich erteilt wird. Deshalb beschränkt sich die Tätigkeit des Vertreters auf die allgemeine Praxisvertretung im Rahmen der übrigen Aufgaben des WP.39) Inhalt und Umfang der Vertreterstellung müssen im Übrigen zwischen dem WP und dessen Vertreter geregelt werden, da das Gesetz keine Vorgaben macht. Die Zeichnungsberechtigung sollte vom Inhaber der Praxis so umfassend ausgestaltet sein, dass ein ordnungsgemäßer Betrieb der Praxis während der Abwesenheit oder Verhinderung des Inhabers gewährleistet ist. Bei der Unterzeichnung muss die Stellung als Vertreter deutlich gemacht werden, damit ein irreführender Eindruck vermieden wird.40)

Wird die Praxis nicht als Einzelpraxis sondern als Sozietät oder in Form einer anderen Personengesellschaft i. S. des § 44b Abs. 1 WPO geführt, werden i. d. R. die anderen Gesellschafter die Vertretung eines abwesenden Kollegen übernehmen, so dass es keines zeichnungsberechtigten Vertreters von außen bedarf. Anders ist die Lage unter Umständen bei einer gemischten Personengesellschaft, bei der nur einen WP als Mitgesellschafter tätig ist. Hier kommt eine Praxisvertretung in Betracht, wenn die anstehenden Aufgaben nicht von Mitgesellschaftern übernommen werden können. Auch hier gilt die Regel: Gesetzliche Abschlussprüfungen dürfen nur von dem damit beauftragten WP und nicht durch den Praxisvertreter durchgeführt werden.

Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für die Bestellung eines zeichnungsberechtigten Vertreters bei EU- oder EWR-Abschlussprüfern.

Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer

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