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3.9.2 Tätigkeit bei ausländischen berufsnahen Gesellschaften

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Der WP darf eine unselbständige berufliche Tätigkeit bei ausländischen berufsnahen Gesellschaften ausüben. Das sind ausländische Steuerberatungsgesellschaften oder Rechtsanwaltsgesellschaften Er darf diese Tätigkeit aber nur als Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer oder als organschaftlicher Vertreter der Gesellschaft übernehmen. Er muss außerdem befugt sein, seine Vorbehaltsaufgaben als WP wahrzunehmen.

Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer

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