Читать книгу Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer - Richard Harder - Страница 96
4.3 Personengesellschaften
ОглавлениеBei gemeinsamer Berufsausübung in einer Personengesellschaft müssen die Berufsangehörigen jeweils unter ihren Namen und Berufsbezeichnungen auftreten.51)