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5. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (§§ 27–34 WPO; §§ 22 BS WP/vBP) 5.1 Allgemeines

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WP können ihren Beruf auch in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ausüben und sich in solchen zusammenschließen. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben in der Berufsausübung eine große Bedeutung. Die Anzahl der WPG hat seit Inkrafttreten der WPO im Jahr 1961 von Jahr zu Jahr zugenommen. Von ursprünglich 196 WPG im November 1961 ist bis zum 1. Januar 2016 ein Anstieg auf 2890 Gesellschaften zu verzeichnen. Zum gleichen Zeitpunkt gab es 102 Buchprüfungsgesellschaften. Die Mehrzahl der Berufsangehörigen ist – zumindest auch – in einer WPG tätig. 53)

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind selbst Träger der in der WPO niedergelegten Rechte und Pflichten (§ 56 WPO). Sie bedürfen der Anerkennung durch die WPK (§ 1 Abs. 3 WPO).54) Die Anerkennung ist von einer ganzen Reihe von gesetzlichen Voraussetzungen abhängig. Das Berufsrecht greift mit seinen detaillierten Regelungen in großem Umfang in das Gesellschaftsrecht ein. Die berufsrechtlichen Vorschriften zur WPG sind sehr differenziert und teilweise recht kompliziert.

Die wirtschaftliche Situation auf dem Prüfungsmarkt bewirkt eine zunehmende Konzentration im Bereich der großen Gesellschaften. Nach der von dem Marktforschungs- und Beratungsunternehmen Lünendonk, Kaufbeuren, herausgegebenen Lünendonk-Liste55) ist der Umsatz der größten 25 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Jahr 2014 um 6,1 Prozent gewachsen, zum Teil auch durch Übernahmen von Konkurrenten. Viele mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften stehen unter Wachstumsdruck. Die EU-Reform der Abschlussprüfung hat den Trend zu weiterer Konzentration der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nicht gestoppt. Die in Art. 17 der Verordnung EU 537/2014 niedergelegten Fristen zur externen Rotation sind entgegen der ursprünglichen Intention der Brüsseler Behörde so weit gefasst, dass sie keinen negativen Einfluss auf die Bindung der TOP-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften an ihre großen „PIE-Mandate“ haben. Erklärtermaßen steigern diese Gesellschaften ihre Umsätze auch durch gezieltes Akquirieren mittelständischer Mandate.56) Die mittelgroßen und kleinen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden es zunehmend schwerer haben, sich im Markt zu behaupten.

Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer

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