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§ 3Recht des Zahlungsverkehrs und der Finanzierung

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112Das Recht des Zahlungsverkehrs und der Finanzierung wirtschaftlicher Transaktionen umfasst eine breite Palette von Finanzdienstleistungen, die typischerweise unter Einschaltung von Banken abgewickelt werden. Die Bankdienstleistungen beruhen ausnahmslos auf vertraglicher Grundlage. Sie beziehen sich bei reinen Inlandsgeschäften auf Rechtsgrundlagen des nationalen Rechts. Für grenzüberschreitende, internationale Transaktionen steht in hohem Maße international einheitlich verwendetes Bankvertragsrecht zur Verfügung, das vor allem von der Internationalen Handelskammer zu Paris (ICC) entwickelt wurde. Zu unterscheiden sind insbesondere Zahlungsinstrumente, die ohne Dokumente auskommen, sodann die dokumentären Zahlungsinstrumente sowie typische Finanzierungs- und Refinanzierungsinstrumente. Nachfolgend soll ein Überblick gegeben werden, der nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht

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