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II.Typen von Vertriebsverträgen

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132Für den Produktabsatz im Wege des indirekten Vertriebs stehen dem Unternehmer verschiedenste Vertragsmodelle zur Verfügung. Da der Gestaltungsfreiheit der beteiligten Unternehmen im Hinblick auf die Ausgestaltung solcher Vertriebsverträge grundsätzlich keine Grenzen gesetzt sind, entwickelte sich im Laufe der Zeit über die ursprünglich gesetzlich verankerten Vertragsformen hinaus eine Vielzahl weiterer Typen des Vertriebsvertrags. Die Unternehmen entwerfen so diejenigen Absatz- und Vertriebsformen, die auf ihre jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Diese unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich des Grades an rechtlicher und wirtschaftlicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit der eingesetzten Absatzmittler. Exemplarisch sind hier die verbreiteten Formen des Handelsvertreter-, Vertragshändler-, Kommissionsagentur- und Franchisevertrags anzuführen, die im Folgenden näher betrachtet werden sollen.

Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht

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