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II.Formal und inhaltlich fehlerhafte Angebote, § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A

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13Ein Angebot ist auch dann zwingend auszuschließen, wenn es die vom Auftraggeber vorgegebenen formalen Anforderungen nicht erfüllt oder die Vergabeunterlagen abändert. § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A gibt insoweit den Ausschluss vor, wenn ein Angebot den Bestimmungen des § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 nicht entspricht.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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