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3.Keine Nachforderung

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31Anders als für die bereits in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen sieht die VOB/A für die im Nachgang erfolgende Beibringung vorbehaltener Unterlagen keine Nachforderung bzw. Nachfristsetzung vor. Eine Nachfristsetzung ist daher nicht zulässig und es haben alle Bieter Anspruch darauf, dass Bieter, die derartige Unterlagen verspätet einreichen, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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