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II.Liquidation, § 16 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A

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84Sofern sich ein Unternehmen in Liquidation befindet, kann das Angebot ebenfalls ausgeschlossen werden § 16 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A). Die Liquidation setzt die Auflösung der Gesellschaft voraus und beinhaltet die Abwicklung des Unternehmens bis zum Erlöschen.91 Bei der Liquidation ist damit – im Gegensatz zum Insolvenzantrag – das Erlöschen des Unternehmens ausdrücklich angestrebt und konkret absehbar. Zumindest für längerfristige Verträge kann ein solches Unternehmen nicht mehr als leistungsfähig angesehen werden, weshalb die Liquidation in aller Regel einen Ausschluss des Bieters rechtfertigt.92

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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