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2.Angemessene Frist

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30Die Frist für die Einreichung der Unterlagen muss angemessen sein. Hierbei ist der Umfang und der Zeitaufwand der Bereitstellung der Unterlagen zu berücksichtigen, wobei der Auftraggeber allerdings berücksichtigen kann, dass sich die Bieter aufgrund des ausdrücklichen Vorbehalts der Nachforderung auf die Forderung einstellen konnten. In der Regel wird eine Anlehnung an die 6-Tages-Frist des § 16a VOB/A sachgerecht sein. Müssen aber beispielsweise ausländische Unterlagen noch übersetzt werden, kann im Einzelfall auch eine deutlich längere Fristsetzung erforderlich sein.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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