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2.Europaweite, öffentliche Bekanntmachung

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46Die Auftragsvergabe einer Bauleistung im Wege des Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb hat der öffentliche Auftraggeber entweder über § 12 EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A europaweit bekannt zu geben (Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986, DE Standardformular 2) oder er kann auch hier, wie beim nicht offenen Verfahren, die Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb nach § 12 EU Abs. 2 VOB/A nutzen (Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986, DE Standardformular 1). Auf die Ausführungen zum nicht offenen Verfahren unter den Rn. 26 bis 37 wird verwiesen. Liegt ein Fall des § 3a EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A vor, dessen Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen, so ist der öffentliche Auftraggeber freilich nicht verpflichtet, eine Auftragsbekanntmachung zu veröffentlichen.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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