Читать книгу Praxiskommentar VOB - Teile A und B - Susanne Roth - Страница 405
3.Anwendungsbereich der Innovationspartnerschaft
Оглавление60Die Vergabe, also die Entwicklung und der Erwerb einer innovativen Bauleistung ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 3a EU Abs. 5 VOB/A vorliegen, das heißt, die angestrebte innovative Bauleistung darf tatsächlich (objektiv) nicht auf dem Markt verfügbar sein. Wie bereits oben ausgeführt, dürfte es sich dabei nur um echte Entwicklungs- und Forschungsleistungen im Rahmen der Innovationspartnerschaft handeln, sodass im Baubereich der Anwendungsbereich äußerst beschränkt sein dürfte.