Читать книгу Praxiskommentar VOB - Teile A und B - Susanne Roth - Страница 562

B.Die Selbstreinigungsmaßnahmen im Einzelnen (§ 6f EU Abs. 1 VOB/A)

Оглавление

6Gemäß § 6f EU Abs. 1 VOB/A wird ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 6e EU VOB/A vorliegt, nicht von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn es nachweist, dass es die im Folgenden näher definierten Selbstreinigungsmaßnahmen durchgeführt hat. Demnach steht dem Auftraggeber zwar ein Beurteilungsspielraum bei der Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen und der Frage zu, ob diese hinreichend sind. Bejaht er dies, also sind die Voraussetzungen einer erfolgreichen Selbstreinigung erfüllt, hat der Auftraggeber auf der Rechtsfolgenseite jedoch kein Ermessen mehr. In diesem Fall hat das Unternehmen einen Anspruch darauf, nicht gemäß § 6e EU VOB/A von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden. Die Darlegens- und Beweislast für die Selbstreinigungsmaßnahmen liegt bei dem jeweiligen Unternehmen.

7Als Voraussetzungen für eine erfolgreiche Selbstreinigung listet § 6f EU Abs. 1 Nr. 1–3 VOB/A drei Maßnahmen auf, die soweit sie im Einzelfall passend sind, kumulativ vorliegen müssen.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

Подняться наверх