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Kapitel 2 Identitätsfeststellung I. Bedeutung und Ziel der Identitätsfeststellung
ОглавлениеDie Identitätsfeststellung (IDF) ermöglicht, personenbezogene Daten einer unbekannten Person wie bspw. Namen, Geburtsdaten und die Anschrift festzustellen. Sie kommt in Betracht, um
– den Adressaten im Rahmen der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten als Zeugen oder Beschuldigten bzw. Betroffenen namhaft und erreichbar zu machen,
– zu überprüfen, ob der Adressat mit einer gesuchten Person identisch ist oder
– den Adressaten zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben aus der Anonymität zu holen.
Rechtsgrundlage der Identitätsfeststellung ist im Rahmen
– der Gefahrenabwehr: § 12 bzw. § 28b Abs. 2 i. V. mit Abs. 1 BbgPolG,
– der Strafverfolgung: § 163b StPO,
– der IDF an einer Kontrollstelle: § 111 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit Abs. 3 StPO,137
– der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten: § 163b StPO i. V. mit § 53 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 46 Abs. 2 OWiG.
Übersicht 2
Ziel der Identitätsfeststellung ist es, sichere und zweifelsfreie Kenntnis über die Identität der betroffenen Person zu erlangen. Dem dient die Befragung nach den Personalien bzw. personenbezogenen Daten. Was darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus § 111 OWiG und dem Zweck der jeweiligen IDF selbst:138 Vorname und Name, Geburtsname; Ort und Tag der Geburt; Wohnort, Wohnung; Familienstand; Beruf; Staatsangehörigkeit. Aus § 111 OWiG geht zugleich hervor, dass der Betroffene bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen verpflichtet ist, Angaben zu seiner Person zu machen: Wer einer zuständigen Behörde bzw. Amtsträger falsche Angaben über seine persönlichen Daten im obigen Sinne macht bzw. diese Angaben verweigert, handelt ordnungswidrig; das gilt auch, wenn man fahrlässig nicht erkennt, dass die Behörde bzw. der Amtsträger zuständig ist.139