Читать книгу Eingriffsrecht Brandenburg - Viktor Nerlich - Страница 51
2.1 Tatbestandsvoraussetzungen
ОглавлениеDie Identitätsfeststellung des Nichtverdächtigen ist gemäß § 163b Abs. 2 Satz 1 StPO nur zulässig, wenn und soweit dies zur Aufklärung einer Straftat geboten ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn im entscheidungserheblichen Zeitpunkt konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Person z. B. als Zeuge benötigt wird.155 Daneben muss ein Tatverdacht bestehen.