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9. Prüfungsschema zum Aufwendungsersatz des Geschäftsführers, §§ 683, 677, 670

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I. Anspruchsvoraussetzungen 1. Fremdes Geschäft a) Objektiv fremdes Geschäft b) Auch fremdes Geschäft c) Neutrales Geschäft 2. Fremdgeschäftsführungswille a) Vermutung b) Beim neutralen Geschäft ist erkennbarer Fremdgeschäftsführungswille erforderlich 3. Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung 4. Voraussetzungen des § 683 S. 1 a) Übernahme im Interesse des Geschäftsherrn und b) Übernahme entspricht Willen des Geschäftsherrn (Ausnahme: S. 2 mit § 679) oder c) Genehmigung der Geschäftsführung durch den Geschäftsherrn, § 684 S. 2 (beachte: anderenfalls nur Rechtsfolgenverweis auf Bereicherungsrecht).
II. Forderungsrechte aus der GoA 1. Ersatz der erforderlichen Aufwendungen, § 670 2. Schadensersatz, § 670 analog (soweit aus spezifischen Risiken) 3. Tätigkeitsvergütung nur in Ausnahmefällen
III. Keine Verjährung

§ 3 Ausgleichsordnung › C. Bereicherungsausgleich

Handbuch Wirtschaftsprüfungsexamen

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