Читать книгу Handbuch Wirtschaftsprüfungsexamen - Hans Haarmeyer, Christoph Hillebrand - Страница 437
1. Condictio indebiti
Оглавление652
Anwendungsfall ist die Leistung zur Erfüllung einer nicht bestehenden Verbindlichkeit. Der Bereicherungsanspruch ist nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 gegeben, wenn jemand „durch die Leistung eines anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt“. Jener ist sodann (nur!) diesem zur Herausgabe verpflichtet.